
Premiumluftgewehre aus Spanien!
Norica - gegründet 1917 - heute Spezialisten im Bereich Druckluftwaffen.
Das Modell Black Eagle ist ein Kipplaufluftgewehr der gehobenen Klasse
aus dem Hause Norica im Kaliber 4,5mm.
Sehr gute hochwertige Verarbeitung mit edlem Buchenholzschaft - Wassertransferdruck schwarz.
Schräges Schaftende, leicht ausgeformte Schaftbacke und schöne freigearbeitete Punzierung
für guten und sicheren Halt.
11mm Schiene zur Aufnahme von Optiken.
Automatische Sicherung.
Einstellbare offene Fiberglasvisierung (Metallkimme / Korn).
Ventilierte Gummi Schaftkappe.
Hohe Präzision durch Qualitätslauf.
Einstellbarer Abzug!
Integrierter Schalldämpfer als Kompensator Ausführung mit integriertem Korn.
Altersnachweis erforderlich. Frei ab 18 Jahren!
System: Kipplaufluftgewehr
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
Magazinkapazität: Einzellader
Lauf: gezogener Lauf mit Schalldämpfer als Laufkompensator inkl. Kimme
Lauflänge: 354 mm
Schaft/Gehäuse: hochwertiger Buchenholzschaft wassertransferdruck schwarz mit freigestellter Punzierung
Visierung: einstellbare Metallkimme, Fiber Optic Kimme und Korn
Abzug: Einstellbar
Energie: F-Waffe < 7,5 Joule
Länge: 1.190 mm
Gewicht: 3.100 g
Druckluftwaffen unterliegen in Deutschland dem Waffengesetz (WaffG), das ihren Erwerb und Besitz beschränkt. Luftgewehre und Luftpistolen, bei denen die Bewegungsenergie des Geschosses, gemessen ca. ein Meter vor der Laufmündung, die so genannte „E0“ („E Null“), 7,5 Joule nicht überschreitet, dürfen ab 18 Jahren frei erworben und besessen werden. Das Schießen mit diesen Luftgewehren und Luftpistolen ist außer auf behördlich zugelassenen Schießständen auch auf umfriedeten Grundstücken erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Das „Führen“ von Druckluftwaffen (das ist das „zugriffsbereite“ Bereithalten, beziehungsweise das Mit sich herumtragen einer geladenen oder ungeladenen Waffe außerhalb eines Grundstückes) ist dagegen nur mit gültigem Waffenschein zulässig. Für Druckluftwaffen wird jedoch generell kein Waffenschein ausgestellt und somit ist das Führen von Luftgewehren und Luftpistolen in jedem Fall untersagt. Luftgewehre und Luftpistolen deren E0, also ihre Geschossenergie, 7,5 Joule nicht überschreitet, werden mit einem besonderen Prüfzeichen („F im Fünfeck“) gekennzeichnet. Liegt die Mündungsenergie dagegen über 7,5 Joule, so ist für Erwerb und Besitz nach dem Waffengesetz eine Erwerbsgenehmigung und eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Mit derartigen Waffen darf, außer auf genehmigten Schießstätten, nur bei Vorliegen einer gesonderten „Schießerlaubnis“ geschossen werden. Die Geschosse für Druckluftwaffen unterliegen keiner Erwerbsbeschränkung. Auch bei einer Mündungsenergie von max. 7,5 Joule sind Verletzungen möglich. Auf geeignete, stabile Kugelfänge ist zu achten, Vorkehrungen gegen Gefährdungen durch Abpraller und „Querschläger“ sind erforderlich.
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